Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Littlebit Technology AG

Gültig ab 25. Januar 2021

 

Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Littlebit Technology AG (LBT) und ihren Kunden bezogen auf Produkte, Dienstleistungen und weiteren Leistungen.

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über den Kauf und Lieferung von Produkten sowie Dienstleistungen und weiteren Leistungen durch LBT.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen LBT und ihren Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende allgemeine oder zusätzliche Bedingungen von Kunden sind nur bindend, wenn und soweit sie von LBT schriftlich anerkannt werden.

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen LBT und ausländischen Kunden gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Anhang «Eigentumsvorbehalt».

 

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von LBT sind unverbindlich. Sämtliche Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstigen Angaben sind nur Näherungswerte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

Kunden sind an ihre Bestellungen (telefonisch, schriftlich, elektronisch) gebunden.

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen bei Annahme (schriftlich, E-Mail) durch LBT. Vorbehalten bleibt die Bestellung des Kunden über ein von LBT zur Verfügung gestelltes elektronisches Tool. Hier gilt der Vertrag mit der Bestellung des Kunden als abgeschlossen.

Bestellungsänderungen oder Bestellungsannullierungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LBT. LBT behält sich vor, dem Kunden aufgrund der Bestellungsänderung oder Bestellungsannullierung angefallene Kosten oder eine Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.

 

Preise und Zahlungskonditionen

Angegebene Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (exkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Verpackung, Versandkosten usw.).

LBT ist berechtigt, Preise und Bedingungen so anzupassen, dass sämtliche Kostenabweichungen, die LBT zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin entstehen, gedeckt sind bzw. an den Kunden weiterzugeben (z.B. aufgrund von Wechselkursschwankungen, Preisänderungen beim Hersteller, veränderter Marktsituation usw.).

Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber im Preis jedes abgabepflichtigen Produktes enthalten.

Kreditlimiten, Zahlungsfristen und weitere Zahlungskonditionen werden von LBT festgelegt. Die Kreditlimiten werden laufend überprüft und wenn möglich nach Erhalt der entsprechenden Auskünfte dem Geschäftsvolumen angepasst.

Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität oder Ablehnung einer Versicherungsdeckung durch die Kreditversicherung jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

 

Garantie und Haftung von LBT

Die Garantie von LBT beschränkt sich auf innerhalb der Garantiefrist auftretende Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben.

Betreffend Garantiefristen wird auf die Garantie-Konditionen verwiesen, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden. Die Garantie von LBT beschränkt sich auf Reparatur, Ersatz oder auf Vergütung des Marktwertes der mangelhaften Ware. Die Wahl obliegt einzig und alleine LBT.

Jede weitere Garantie oder Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Die Garantie von LBT wird aufgehoben durch Änderungen oder Instandstellungsarbeiten des Kunden ohne schriftliche Zustimmung von LBT, durch Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen, sowie durch Nichteinhaltung dieser AGB sowie der Lieferbedingungen.

 

Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber LBT für Schäden aus allen Rechtsgründen. Der Kunde ist insbesondere für sein Kundenkonto im Webshop von LBT verantwortlich. Ein Schaden von LBT, welcher aus der Nutzung des Kundenkontos entsteht (z.B. bei Missbrauch oder Hacking eines Dritten (Aufzählung nicht abschliessend)) und nicht auf LBT zurückzuführen ist, ist vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich diesfalls, LBT vollumfänglich schadlos zu halten.

 

Lieferung

LBT bemüht sich, Verfügbarkeiten und Lieferfristen aktuell und genau anzugeben. Lieferfristen können sich jedoch verlängern:

- durch Bestellungsänderungen des Kunden; - durch Verzögerungen seitens Hersteller, Drittlieferanten und dergleichen; - durch höhere Gewalt oder ausserhalb der Kontrolle von LBT liegenden Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Krieg, Regierungsmassnahmen und andere unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Materialien).

Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne jegliche Gewähr und können sich jederzeit ändern. LBT ist bei Lieferverzögerung(en) berechtigt, vom Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise zurückzutreten. Dauert die Lieferverzögerung länger als drei Monate, so ist der Kunde nach schriftlicher Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise zurückzutreten. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden (z.B. aus Lieferverzögerungen) sind ausgeschlossen.

Die Verpackung der Lieferungen erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Ware ist in der Schweiz gegen Schäden und Verlust versichert. Betreffend Lieferservice und Lieferkosten wird auf die Lieferkonditionen verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden.

Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder -verlusten sind vom Kunden mit Vorbehalt anzunehmen. Der Kunde hat vom Transporteur ein Protokoll erstellen zu lassen und dieses LBT sofort zuzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so fällt die Versicherungsdeckung dahin. Der Kunde hat als-dann, die Ware nach Empfang umgehend auf Übereinstimmung, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Reklamationen müssen schriftlich und innert 3 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Hiernach gilt die Lieferung / Ware als akzeptiert bzw. genehmigt.

 

Anpassung der AGB

LBT ist berechtigt, diese AGB jederzeit abzuändern. LBT informiert die Kunden vorgängig über Änderungen der AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB sind jederzeit auf der Webseite von LBT einsehbar.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Verträge zwischen LBT und den Kunden, einschliesslich dieser AGB, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts, des Haager Übereinkommens und des Internationalen Privatrechts. Vorbehalten bleibt der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt gemäss Anhang.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag befindet sich am Sitz von LBT. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher der Littlebit Technology AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (jetzt oder künftig) zustehenden Forderungen gilt nachstehender Eigentumsvorbehalt, wobei die Littlibit Technology AG auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet ist, soweit deren Wert den Wert der abgesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Littlebit Technology AG (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Littlebit Technology AG als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Littlebit Technology AG zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Littlebit Technology AG grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräussert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber der Littlebit Technology AG nicht ordnungsgemäss nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Littlebit Technology AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, tritt die Littlebit Technology AG nach erfolgloser Nachfristsetzung von dem jeweiligen Vertrag zurück und ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.